Frage: Elternzeitende.

Sehr geehrte Frau Bader, Es geht darum das ich am 9.9.05 wieder meine arbeit aufnehmen werde.Ich hatte im Januar bei meinen Chef vorgesprochen ob ich 30St arbeiten könnte er sagt es ginge nicht. Da ich aber nun so fair sein wollte habe ich ihn angerufen und ihm mitgeteilt das ich auch wieder für 40ST zurück kommen ob er das auch will oder lieber meine Vertretung behalten möchte, ja wollte er.War für mich in Ordnung ich,bart ihn mich dann rechtzeitig zu kündigen.Nun schreibt er mir nur ich hätte ein Sonderkündigungsrecht was ist das bitte.?Er ist in diesen Brief nicht sehr freundlich.Darufhin habe ich Ihn Schrieftlich Mitgeteilt das ich zurück komme aber erhlich gesagt so habe ich keine lust. Wenn ich jetzt Künige habe ich Angst gespert zu werden vom Arbeitsamt.Ich sehe mich schon nach einer anderen Arbeit aber die sind immer sofort nicht erst in drei Monaten.Hat er noch eine ander möglichkeit mich zu kündigen als am 1Arbeitstag? ( Kleine KG Praxis keine 5 Agestelte) Vielen dank für ihre mühe. Monyamam

Mitglied inaktiv - 10.05.2005, 15:45



Antwort auf: Elternzeitende.

Hallo, wenn Sie kündigen wollen gilt eine FRist von 3 Mo. Sie werden dann gesperrt sein, es sei denn, Sie können nachweisen, dass Sie wegen der Kinderbetreuung nicht voll arbeiten können. Sie erhalten auch nur anteilig für die Zeit, wo Sie arbeiten können, Arb-Geld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.05.2005



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