Hallo Frau Bader, Erstmal Danke - ich lese seit fünf Jahren immer mal wieder mit und freue mich, dass man hier bei allen Experten im Forum immer schnelle und prägnante Antworten bekommt ! :-) Nun die Frage.. Ich weiß, dass während der Elternzeit ein Kündigungsschutz besteht - gibt es hier Ausnahmen z.B. bei Wegfall des Arbeitsplatzes bzw. Umzug des Unternehmens ? Wann genau darf der Arbeitgeber der Mitarbeiterin die Kündigung gültig zustellen ? Und wann muss Teilzeit beantragt werden ? Grüße
von 3m am 26.03.2014, 20:47