Sehr geehrte Frau Bader, ich habe gerade eine interessante Antwort von Ihnen zu einem für mich wichtigen Thema gelesen, möchte aber nochmal sichergehen, daß ich Sie richtig verstanden habe: Mein erstes Kind wurde am 14.4.04 geboren, ich habe 3 Jahre EZ beantragt, das zweite Kind kam aber am 2.1.07 zur Welt, so daß ich ja von der ersten beantragten 3-jährigen EZ faktisch nur 2 Jahre und 7 Monate genommen habe, dann begann der Mutterschutz der 2. Schwangerschaft (oder zählt der in die EZ rein???) und anschließend nach der Geburt des 2.Kindes begann ja gleich die dafür beantragte zunächst 2-jährige EZ. Nun meine Fragen: 1.) Zählt bei meiner obigen Rechnung der Mutterschutz mit und ich habe nur 2 Jahre 7 Monate der ersten EZ bereits genutzt? 2.) Wenn ich die 2.EZ noch um das verbleibende Jahr verlängern würde, könnte ich das bis zum 8. Geburtstag des ZWEITEN Kindes jederzeit in einem Stück mit einer 7-wöchigen Vorankündigungsfrist? 3.) Kann ich den "entgangenen Rest" der ersten EZ aus Frage 1 (seien es nun 5 Monate oder 3 1/2) tatsächlich noch SEPARAT bis zum 8.Geburtstag des ERSTEN Kindes nehmen? (oder müßte ich diese Monate an die Verlängerung der zweiten EZ ahängen?) 4.) In wieviele Teilstücke kann man denn eine EZ zerlegen? 5.) Bei allen Punkten heißt es immer "mit Zustimmung des AG", aber, was ist, wenn er nicht zustimmt? Verfällt dann mein Anspruch? Muß ich dann einen anderen AG suchen und diesen gleich über meine Pläne informieren (woraufhin mich ja keiner einstellen würde)? Danke, daß Sie mir diesen Wirrwarr klären helfen Hildemama
Mitglied inaktiv - 11.01.2009, 21:34