Frage: Elternzeitantrag mit Teilzeit

Hallo Frau Bader, Ich gehe am 02.05.18 in Elternzeit, Mutterschutz ist beendet am 01.05 ( errechnete Geburt 06.03.18 tatsächliche Geburt 06.02.18) Ich habe einen Elternzeitantrag gestellt mit Beginn 02.05.18 Ende 05.02.20 mit Teilzeit Antrag ab dem 2. Jahr ohne genaue Stundenanzahl und Tagen, um flexibel zu bleiben. Sollte ja soweit alles Kann ich den Antrag rückgängig machen vor Beginn des zweiten Jahres ? Bzw. Kann mein AG das ablehnen? LG Ela

von Ela7121978 am 07.03.2018, 14:59



Antwort auf: Elternzeitantrag mit Teilzeit

Hallo, ein einmal gestellten Antrag kann man nur mit Zustimmung des AG verringern. Da aber das Kind noch nicht da ist, würde ich einfach dierekt nach der Geburt den anderen Antrag stellen u schreiben, die Vorankündigung sei hiermit hinfällig Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2018



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