Ich würde gerne vom 8.-14. Lebensmonat meines Kindes in Elternzeit gehen. Mein Kind ist geboren am 21.4., mein befristeter Vertrag läuft bis 31.12.15, dieser soll verlängert werden. Solange dieser nicht unterschrieben ist, was noch einige Wochen dauern kann, kann ich auch keinen Antrag auf Elternzeit stellen, bzw. können schon, aber dann bekomme ich keinen weiteren befristeten Vertrag für 2 Jahre, sondern gar keinen. Kann ich den Vertrag abwarten und dann einen Antrag stellen mit einer Sonderregelung das die 7 Wochenfrist entbehrlich ist?
von
Managerin01
am 26.10.2015, 14:27
Antwort auf:
Elternzeitantrag 7 Wochenfrist entbehrlich ?
Hallo,
beantragen Sie, so lange Sie EZ wollen - wenn der vertrag nicht verlängert iwrd, endet das automatisch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2015
Antwort auf:
Elternzeitantrag 7 Wochenfrist entbehrlich ?
Der Grund ist, ich kann jetzt einfach nicht mehr. Ich habe keine Zeit für mein Baby, muss wenn ich arbeiten gehe um 4 Uhr früh aufstehen, muss meine Hausarbeit alles liegen und stehen lassen und von Mutterglück genießen kann keine Rede sein. Das kann es nicht sein, ich kann und will nicht mehr. Es zerreist mir jedesmal das Herz wenn ich mein Baby den ganzen Tag zurück lassen muss, doch ganz ohne Arbeitsvertag geht es nicht.
von
Managerin01
am 26.10.2015, 14:44