Sehr geehrte Frau Bader,
wir sind mittlerweile 16 Wochen alt. Vor dem Mutterschutz befand ich mich in Beschäftigungsverbot. Elternzeit wurde mit dem Chef besprochen, allerdings habe ich nichts schriftlich vorgelegt. Jetzt ist meine Frage, soll ich jetzt nun noch ein Antrag stellen? Was sind die Folgen? Oder soll ich einfach nach 2 Jahren auf der Arbeit auftauchen - dafür müsste ich aber doch einen genauen Termin mit dem Chef besprechen?
Vielen Dank und freundliche Grüße
von
KristinaP
am 25.10.2018, 00:26
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
nnach der Beendigung des Mutterschutzes hätten Sie, wenn Sie keine Elternzeit beantragt haben, wieder bei der Arbeit erscheinen müssen.
Wenn auch grundsätzlich Kündigungsschutz bis vier Monate nach der Geburt besteht, dürfte das ein Grund für eine außerordentliche Kündigung sein.
Je nach Verhältnis zum Arbeitgeber würde ich sehen, dass ich ganz schnell schriftlich den Antrag nachreiche.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2018
Antwort auf:
Elternzeit
Praktisch fehlst du seit 8 Wochen unentschuldigt. Wenn der Chef also ein Arsch ist, kann er dir so richtig ans Knie pinkeln. Solange ihr euch einig seit, alles gut. Rechtlich hast du aber bisher keine Elternzeit gemeldet weil mündliche Absprachen nicht gelten.
Würde ich also mal schleunigst nachholen, sicher ist sicher.
von
Felica
am 25.10.2018, 08:29