Sehr geehrte Frau Bader,
was könnte mir schlimmstenfalls passieren,wenn ich in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber 40h/Woche arbeite? Nur Verlust des Jobs-will eh kündigen-oder auch strafrechtliche Konsequenzen? Ändert es etwas daran,wenn der Arbeitgeber,für den ich in der Elternzeit arbeite,in der Schweiz ist und der Arbeitgeber,bei dem ich Elternzeit beantragt habe,in Deutschland? Wie kann der (betrogene) Arbeitgeber das denn überhaupt rausfinden? Danke für Ihre Antwort
von
Yersinia
am 27.04.2018, 13:06
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wenn Sie noch EG beziehen, ist es Betrug. Sonst arbeitsrechtlich von Belang
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.04.2018
Antwort auf:
Elternzeit
du hättest das vorher genehmigen lassen müssen. und dass 40 nicht erlaubt sind ist dir ja auch klar. sobald du mehr als 30 arbeitest, endet die elternzeit. ob er das rausfinden kann oder möchte, steht nicht zur debatte, da es ja dein "betrug" ist, und dein fehler. ob dich der AG belangt, weiß ich nicht
von
mellomania
am 27.04.2018, 13:26