Sehr geehrte Frau Bader,
ist es möglich 3 Jahre Elternzeit zu beantragen und davon die letzten beiden Jahre Teilzeit zu arbeiten? Das erste Jahr wäre ich gerne komplett zuhause.
Hat man hierdurch finanzielle Einbußen oder bekommt man sein „normales“ Gehalt an die Arbeitszeit angeglichen?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 08.03.2018, 22:10
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
das ist das übliche und auch vorteilhaft.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2018
Antwort auf:
Elternzeit
Wie meinst Du das ?
Teilzeit arbeiten und Vollzeit bezahlt werden .
von
Sternenschnuppe
am 08.03.2018, 22:20
Antwort auf:
Elternzeit
klar geht das. du besprichst mit deinen AG dass du teilzeit in elternzeit arbeitest und aber der teilzeitvertrag auf die elternzeit befristet ist, so dass, wenn du das willst, DANACH dein vollzeitvertrag wieder auflebt. dann musst du aber auch vollzeit arbeiten nach den drei jahren. gehalt wirst du in der teilzeit aber halt auch nur teilzeit bekommen. und später dann vollzeitgehalt wenn du auch vollzeit arbeitest.
von
mellomania
am 09.03.2018, 05:47
Antwort auf:
Elternzeit
Danke
Mitglied inaktiv - 09.03.2018, 07:59