Hallo Frau Bader, so weit ich richtig informiert bin, ist es mir möglich, während der Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit zu arbeiten. Meine Fragen nun dazu: - muss ich das schriftlich beantragen u. bis wann spätestens? - Kann der Arbeitgeber "nein" dazu sagen? - wer ist dann formell für mich weiter zuständig? Der alte Arbeitgeber o. der neue? Danke u. mfg
von annshee am 19.12.2017, 13:07