Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader, so weit ich richtig informiert bin, ist es mir möglich, während der Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber Teilzeit zu arbeiten. Meine Fragen nun dazu: - muss ich das schriftlich beantragen u. bis wann spätestens? - Kann der Arbeitgeber "nein" dazu sagen? - wer ist dann formell für mich weiter zuständig? Der alte Arbeitgeber o. der neue? Danke u. mfg

von annshee am 19.12.2017, 13:07



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, Sie sollten es ihm mmind 7 Wo vorher schriflich mitteilen und er darf ablehnen, wenn seine wichtigen betrieblichen gründe verletzt sind (zB Mitbewerber). Zuständig sind dann beide AGs, je nachdem. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.12.2017



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