Frage: Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, im Jahr 2014 begann ich eine Umschulung zur Erzieherin. Dieses ging bis Juni 2017. In dieser Zeit besuchte ich eine Schule für Sozialpädagogik und erhielt Arbeitslosengeld 1. Ich hatte einen Bildungsgutschein ich erhielt also auch Betreuungsgeldzuschuss und Fahrtkostenerstattung. Jetzt im August begann ich mein Anerkennungsjahr. Ich absolviere es auf zwei Jahre in Teilzeit, da ich Mutter von zwei Kindern bin. In dieser Zeit bekomme ich kein Geld von der Agentur für Arbeit. Nur von meinem Arbeitgeber, der Stadt. Ich bekam eine Einmalzahlung von 100 Euro für Lehrmaterial von der Agentur für Arbeit für diese Zeit. Damals hatte ich ja vertraglich unterschrieben in dem Bildungsgutschein, falls ich abbreche etc. Muss ich die Kosten zurückzahlen. Nun bin ich schwanger. Ich versuche noch einige Monate zu arbeiten, allerdings weiß ich nicht wie lang ich es schaffe. Ich arbeite mit teilweise auffälligen Schulkindern.Teilweise aggressives Verhalten.Ende Juli habe ich Geburtstermin. Ich möchte dann wenigstens 1 Jahr daheim bleiben mit dem Baby. Danach möchte ich das Anerkennungsjahr ( besteht aus der Arbeit in der Einrichtung und drei Tage die Woche Schule) gerne weiterführen. Steht mir das zu? Oder kann mir der Arbeitgeber deshalb kündigen? Meine größte Angst ist, dass das Arbeitsamt sagt ich muss das damals monatlich erhaltene Arbeitslosengeld und Geld vom Bildungsgutschein dann zurückzahlen, weil ich die Ausbildung unterbreche und dann erst ein Jahr später weitermache. Bin ich der Arbeitsagentur gegenüber verpflichtet die Ausbildung weiter zu machen, wenn das Baby 6 Wochen alt ist oder kann ich ein Jahr daheimbleiben ohne zu fürchten, dass ich das Geld das ich drei Jahre erhielt zurückzahlen muss?

von Eiskönigin35 am 13.12.2017, 15:45



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, das kann ich Ihnen nicht sagen, sprechen Sie mit dem Träger. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2017



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