Frage: Elternzeit

Guten Tag Frau Bader. Ich befinde mich aktuell in der Elternzeit die noch bis Oktober 2018 geht. Nun bin ich erneut schwanger. Von Beruf bin ich Krankenschwester und habe schon in meiner ersten Schwangerschaft ein Berufsverbot gehabt. Meine frage ist nun, kann man die Elternzeit kündigen? Bekommt man dann das restliche Elterngeld ausgezahlt und kann man dann wieder ins Berufsverbot gehen? Mit freundlichen Grüßen

von Alexilala am 25.11.2017, 15:40



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, nein, das geht nicht. Man kann die EZ nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes kündigen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.11.2017



Antwort auf: Elternzeit

warum willst du ins Berufsverbot gehen??? Du und dein Kind seid in der Elternzeit optimal geschützt und nur darum geht es bei einem Berufsverbot, das soll dich und das Kind schützen wenn du eine gefährdende Tätigkeit machen müsstest, dies tust du aber in der Elternzeit nicht. Also passt doch alles

von littlestarling82 am 25.11.2017, 16:11



Antwort auf: Elternzeit

Im Berufsverbot bekomme ich mein komplettes Gehalt wieder.

von Alexilala am 25.11.2017, 19:39



Antwort auf: Elternzeit

Einem Laien ist das große Ganze im Bezug auf ein BV nicht bewusst, wann werden die Experten dieses Forums das endlich verinnerlichen und sich lediglich aufs sachliche erklären konzentrieren? Ich versuche es mal... Liebe Fragestellerin, Deine Überlegungen sind richtig und verständlich, schlau gedacht aber rechtlich ist Dein Vorhaben leider nicht in Ordnung. Ein BV schützt, da Du in EZ bist, musst Du nicht geschützt werden. Die EZ zu beenden, in dem Wissen ins BV zu gehen, ist krass gesagt : Betrug. Der Krankenkasse würde dies auffallen und der Ärger wäre vorprogrammiert. Zudem, die Arbeitgeber sind verpflichtet, Ersatzarbeitsplätze anzubieten... die Wahrscheinlichkeit als Krankenschwester ein BV zu erhalten, sind massiv gesunken, Papierkram gibt es ja überall zu erledigen. Wünsche Dir eine gute Schwangerschaft. Lg

Mitglied inaktiv - 25.11.2017, 19:58



Antwort auf: Elternzeit

du bekommst mit bv das gleiche wie ohne. du bist momentan in elternzeit, daher verdienst du nix und hast keinen ausfall. du KANNst und darfst deine elternzeit nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. aber doch nicht um in ein bv zu gehen! das ist sozialbetrug! denk doch mal nach. da du keinen ausfall hast weil du eh in elternzeit bist muss auch keiner irgendwas bezahlen. daher weiterlaufen lassen ganz normal bis einen tag vor dem neuen mutterschutz. alles andre ist illegal und geht rechtlich auch zum glück gar nicht. des weiteren heißt es noch lange nicht, dass du wieder ein bv bekomsmt. warum auch= wenn dir der AG einen andren job geben kann, auch administration ablage telefon etc, dann MUSST du den annehmen. also damit rechnen kann echt schief gehen

von mellomania am 25.11.2017, 20:03



Antwort auf: Elternzeit

Das geht nicht. Vorzeitig die EZ beenden darfst du nur zum neuen Mutterschutz - dann gibt es auch das volle Mutterschaftsgeld. Ein BV soll Schwangere vor "Benachteiligung" schützen - nur hast du da aktuell keine den wenn du nicht schwanger wärst würdest du ja auch nicht die EZ beenden um wieder voll zu arbeiten. Also entsteht dir aktuell auch kein Nachteil. Und geschützt werden musst du oder das Kind auch nicht. Dazu ab, Du musst eine Kinderbetreuung nachweisen können für ein BV - denn du musst grundsätzlich arbeitsFÄHIG sein - was du ja ohne Betreuung gar nicht bist. Da Du von restlichen EG schreibst wäre es eh interessant zu wissen wie lange deine EZ geht. Wenn du eh nur ein Jahr EZ genommen hast würde ein BV jetzt auch nichts am neuen EG ändern - das würde genauso hoch ausfallen bzw höher wegen Geschwisterbonus. Falls du das EG gesplittet hast hast du evtl die ein oder andere Nullrunde - diese würde das neue EG mindern. Halt je nachdem wann Kind1 geboren wurde und wann Kind1 seinen ET hat. Falls EG auf ein Jahr sollte aber dein Mann darüber nachdenken ob er evtl einen Teil der Monate übernimmt falls es sich mit dem neuen Mutterschutz überschneidet. Zumal er dann auch sicherlich daheim wäre wenn es losgeht. falls du gesplittet hast, solltest du die restlichen EG-Monate - sofern sie vor dem neuen Mutterschutz liegen - in Basismonate wandeln lassen. dann machst du da wenigstens keine Verluste.

Mitglied inaktiv - 25.11.2017, 20:08



Antwort auf: Elternzeit

Alexila, in der Elternzeit kannst du kein BV bekommen, und du kannst die EZ nicht beenden um ins BV zu wechseln. Ausgeschlossen.

Mitglied inaktiv - 25.11.2017, 20:49



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...