Sehr geehrte Frau Bader, Sowohl der KV meiner Tochter, als auch ich sind neu verheiratet. Der KV hat einen sehr geringen Betrag Unterhalt bisher bezahlt, da wir das Wechselmodell haben und unsere Tochter wöchentlich wechselt. Sein Grundgehalt ist etwa 500€ höher als meines. Jetzt ist er wieder Vater geworden und plant während seiner Elternzeit keinen Unterhalt zu zahlen. Ist das rechtens? Ist es nicht seinprivates Vergnügens Elternzeit zu nehmen? Die Regelungen bisher wurden mit betratungsstellen und JA getroffen, soll ich mir jetzt doch besser einen Anwalt nehmen? Ich danke Ihnen für Ihre Einschätzung sehr! Beste Grüße, Claudia
von HappyThatYouAreMine am 02.08.2017, 18:02