Hallo Frau Bader,
die Elternzeit muss ja spätestens 6 Wochen vor Beginn (somit -wenn man Mutterschutz hat- 2 Wochen nach Geburt) beim Arbeitgeber angemeldet werden, stimmt das so?
Wenn ich nun erstmal 12 Monate Elternzeit anmelde und dann aber doch verlängern will - mit welcher Frist muss diese Verlängerung beim AG angemeldet werden? Kann der AG dies ablehnen?
Viele Grüße
Lea
von
lea-1980
am 31.05.2016, 09:24
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
1. 7 Wochen
2. Man muss 2 Jahre beantragen, um einen Anspruch auf Verlängerung zu haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.06.2016
Antwort auf:
Elternzeit
Die Frist ist immer sieben Wochen vorher, nicht sechs.
Nach dem dritten Geburtstag des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen.
von
Sternenschnuppe
am 31.05.2016, 11:45
Antwort auf:
Elternzeit
Danke für die Antwort!!
Ich meinte aber vielmehr, was in dem Fall ist, wenn man während der anfänglichen Elternzeit (wenn man erstmals z. B. 12 Monate nimmt) merkt, dass man doch länger zu Hause bleiben will... gibt es da Fristen, den AG (von zu Hause aus quasi) zu informieren? Kann der AG das ablehnen, so dass man am Ende nach den 12 Monaten definitiv wieder arbeiten gehen muss?
von
lea-1980
am 31.05.2016, 15:17