Frage: Elternzeit

Hallo Ich beziehe Elternzeit 2 jahre und bekomme ein jahr geld. Mein sohn ist jetzt 9 monate. Jetzt meine frage wen ich jetzt nich mal schwanger werden würde würde ich dan wieder volles gehalt bekommen. Danke schon mal

von sonne am 06.04.2016, 11:17



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, erst nach dem Ende der EZ Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2016



Antwort auf: Elternzeit

Wann willst Du schwanger werden? In Elternzeit gibt es kein Gehalt. Nur wenn man arbeitet.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 11:29



Antwort auf: Elternzeit

Bevor er ein jahr wird

von sonne am 06.04.2016, 11:36



Antwort auf: Elternzeit

Dann bist Du in Elzernzeit, als verdienst Du auch nix. Egal ob schwanger oder nicht.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 12:21



Antwort auf: Elternzeit

Kann ich wen schwanger wer.die elternzeit vorzeitig beenden

von sonne am 06.04.2016, 13:00



Antwort auf: Elternzeit

Bekommst Du ein Beschäftigungsverbot ?

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 13:03



Antwort auf: Elternzeit

Ja würde gleich wieder bekommen wen ich schwanger wer

von sonne am 06.04.2016, 13:30



Antwort auf: Elternzeit

Genauer gesagt "erschleichen von Leistungen" auf Kosten der Beitragzahler. Du willst gar nicht arbeiten sondern Dich finanziell bereichern. Das geht nicht und fliegt sofort auf bei der Krankenkasse. Gehe erst arbeiten und werde dann schwanger.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 13:40



Antwort auf: Elternzeit

Erstens will net bereichern sondern es war eine frage. Und ob jetzt noch kind bekomme oder nicht kann ihnen ja egal sein ich habe nur gefragt weil das schon mal gehört habe

von sonne am 06.04.2016, 14:04



Antwort auf: Elternzeit

Nö, als Beitragszahlerin ist mir das nicht egal. Aber wenn Du Dich nicht bereichern willst ist doch alles super. Von mir aus kannst Du 36 Kinder hintereinander bekommen.

von Sternenschnuppe am 06.04.2016, 14:08



Antwort auf: Elternzeit

Bei einer neuen Schwangerschaft darfst du ohne Zustimmung des Arbeitgebers die Elternzeit nicht vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Wenn du nach der EZ wegen einer Schwangerschaft sofort ins BV gehen würdest dann darfst du gar nicht vor dem Mutterschutz beenden. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 06.04.2016, 20:39



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