Sehr geehrte Frau Bader,
im Juli erwarten mein Partner und ich mit großer Freude unser erstes Kind. Wir wohnen allerdings getrennt, jeder in seiner eigenen Wohnung, was sich erst in ca. 2 Jahren ändern lassen wird. Drum meine Frage, da ich dann als alleinerziehend gelte (er erkennt die Vaterschaft an und wir kümmern uns auch zusammen), kann er trotzdem zu Beginn mit mir 1 Monat Elternzeit nehmen und anschließend nach meinen 12 Monaten den weiteren Monat? Was kann ich an finanzieller Unterstützung beantragen, da die monatlichen Belastungen ja bleiben bei den nur 65 % meines bisherigen Gehaltes (Wohngeld, beim Arbeitsamt Hartz IV?). Dankeschön
von
p-195
am 19.01.2016, 14:02
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
kann er weder noch.
Soz. Leistungen können Sie nur erhalten, wenn der Unterhalt nicht reicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2016
Antwort auf:
Elternzeit
Er kann Elternzeit machen, aber kein Elterngeld beantragen. EG bekommt er nur, wenn er bei Euch wohnt. Du kannst dafür die zwei Monate mehr EG bekommen.
Für das, was Dir fehlt im Monat, muss zuerst Dein Freund aufkommen. Er muss Unterhalt für Dich und das Kind zahlen.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 19.01.2016, 19:48
Antwort auf:
Elternzeit
Hab gerade in einer anderen Antwort von Frau Bader noch gelesen, dass EZ wohl auch nicht geht. Das hatte ich anders in Erinnerung.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 19.01.2016, 19:49