Hallo nochmal, bis wann muss ich die Elternzeit Verlängerung dem AG bekannt geben? Bis zum 17.08.16 läuft das erste Jahr. Werde aber die restlichen 2 Jahre dran hängen. Hab ich in dieser Zeit einen gesetzlichen Anspruch auf zusätzliche Teilzeitbeschäftigung? Lg mariechen2607
von mariechen2607 am 16.12.2015, 16:52