Frage: Elternzeit

Unsere Tochter geboren Anfang des Jahres ... Mein Mann hat eltenzeit beantragt die ersten 4 Wochen u.die letzten 4 Wochen des 1lebensjahres wurde gehnehmigt vom Arbeitgeber ... Nun hat mein Mann ein neuen Job , was passiert mit den 4 Wochen ? Kann man da einen neuen Antrag beim neuen Arbeitgeber stellen ? Mein Mann ist aber noch in der Probezeit ???

von Sonnenblume112 am 27.10.2015, 19:29



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, Anspruch hat er nicht-er muss das mit dem AG klären. Wenn er den 2. Mo nicht beommt, muss er das erhaltene EG zurückzahlen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.10.2015



Antwort auf: Elternzeit

Das sollte er schnell klären, sonst muss er den einen Monat zurückzahlen. Es müssen zwei genommen werden. Wie lange geht denn die Probezeit noch, kann er den danach nehmen oder ist das Kind dann schon über 13 Monate ? Du schreibst 4 Wochen. Wann genau ist das Kind geboren und wann genau hatte er den ersten Monat ?

von Sternenschnuppe am 27.10.2015, 22:05



Antwort auf: Elternzeit

Meine Tochter ist im Februar geboren , u.er hatte die ersten vier Wochen ??? An wen müssen wir uns da wenden ??? Ist Elternzeit nehmen ein kündigungsgrund ??? Probezeit ist bis 1.12.15 u.elternzeit wollte er nehmen die letzten 4 Wochen vom 1lj Grüße

von Sonnenblume112 am 28.10.2015, 07:30



Antwort auf: Elternzeit

Wann genau ist das Kind geboren , welches Datum ? Und von wann bis wann hatte er Elternzeit ? Vier Wochen sind kein Lebensmonat. Er muss beim neuen AG fragen, in der Probezeit ist das natürlich doof.

von Sternenschnuppe am 28.10.2015, 09:31



Antwort auf: Elternzeit

Kann der Arbeitgeber ablehnen ??? Vom 18..1.16-19.2.16... vom 19.2.15- 18,2.15 hat er genommen u.elterngeld erhalten

von Sonnenblume112 am 28.10.2015, 12:52



Antwort auf: Elternzeit

Deshalb rate ich immer dazu, das man die beiden Monate IMMEr zusammen nimmt. Und nicht teilt. Weil das immer wieder genau zu diesen Problemen führt. Nein, Elternzeit in Probezeit ist kein Kündigungsgrund in dem Sinne. Innerhalb der Probezeit braucht man aber auch gar keinen Grund. Sprich, wenn einem AG das nicht gefällt, dann sagt er einfach zum Ende der Probezeit tschüss und niemand kann einem etwas. Also, schauen, wann läuft die Probezeit ab? Hat er danach noch 7 Wochen Zeit zwischen Ende Probezeit und letztem möglichen Termin wegen Elterngeld. es würde ja langen, wenn er den 14ten Lebensmonat dann nimmt. Dann kann er 7 Wochen vorher beim AG Elternzeit melden, den einen Monat nehmen. Ich persönlich würde auch darüber nachdenken, ob man dem neuen AG dann nicht sagt, OK, ich nehme zwar Elternzeit, ich arbeite aber Teilzeit bis zu 30 Std. Und ihm erklären das ihr ansonsten das Elterngeld für den einen Monat zurückzahlen müsstet. Dann wird ein Teil des Elterngeldes zwar gekürzt und er wäre nicht komplett daheim, aber IMO schaut das dann gegenüber dem neuen AG besser aus. Und ich denke mit den meisten kann man reden wenn man es denen so auch erklärt.

Mitglied inaktiv - 28.10.2015, 15:30



Antwort auf: Elternzeit

Ich stimme Danyshope zu bis auf: "Nein, Elternzeit in Probezeit ist kein Kündigungsgrund in dem Sinne. Innerhalb der Probezeit braucht man aber auch gar keinen Grund. Sprich, wenn einem AG das nicht gefällt, dann sagt er einfach zum Ende der Probezeit tschüss und niemand kann einem etwas. " Das gilt nur, wenn die Probezeit in einem vorgeschalteten befristeten Vertrag abgeleistet wird. Wenn einfach nur x Monate Probezeit im Vertrag stehen, dann gilt das nicht. Gruss Désirée

von desireekk am 28.10.2015, 15:35



Antwort auf: Elternzeit

Vielen vielen Dank für eure Antworten , ihr habt mir sehr geholfen ... Wollen wir hoffen das sein Arbeitgeber sich einsichtig zeigt ... Aber eine Frage hab ich noch ... das Elterngeld bleibt das das selbe wie in den ersten 4wochen ? Od.wird das auch neu berechnet ... ???? U.jetzt lass ich euch in Ruhe 😅 liebe Grüße

von Sonnenblume112 am 28.10.2015, 16:37



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