Guten Abend, im Januar soll unser 2. Kind geboren werden. Ich möchte ihn dann Januar 2017 in die Krippe bringen. Elterngeld möchte ich das normale für 12 Monate nehmen. Kann ich aber trotzdem die Elternzeit bis Ende März 2017 beantragen? Auch wenn ich mein Kind in den letzten 3 Monaten schon in die Krippe schaffen oder muss das Kind in dieser Zeit rund um die Uhr von mir betreut werden?
von
mustermann83
am 08.09.2015, 19:52
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
unproblematisch
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.09.2015
Antwort auf:
Elternzeit
Kannst Du. Das eine hat mit dem anderen nix zu tun.
Beachte aber zwei Dinge.
Krippen nehmen häufig erst nach den Sommerferien auf.
Die Großen können erst in den Kindergartenbereich wechseln wenn die Schulkinder weg sind.
Dadurch können die Kleinen dann erst nachziehen.
Du musst also 100% sicher sein Betreuung zu haben am Ende der Elternzeit.
Beantragst Du unter zwei Jahren Elternzeit, kann der AG eine Verlängerung ablehnen.
Es ist, sofern man Teilzeit dann arbeiten möchte, immer ratsam 2 Jahre Elternzeit zu nehmen und anzumelden ab XY Teilzeit IN Elternzeit arbeiten zu wollen. Weiterer Vorteil : Kündigungsschutz
von
Sternenschnuppe
am 09.09.2015, 10:32