hallo Frau bader. folgende situation: mein Sohn ist am 10.05.2013 auf die Welt gekommen. ich habe ein Jahr elternzeit genommen, also noch bis 09.05.2014. jetzt soll noch dieses Jahr ein zweites baby kommen. ich möchte die elternzeit verlängern auf die kompletten drei Jahre. kann mein arbeitgeber die verlängerung ablehnen? muss ich die elternzeit vom ersten Kind unterbrechen oder kann ich die Zeit komplett nehmen und die drei Jahre vom zweiten Kind einfach anhängen? möchte wegen dem mutterschaftsgeld nicht extra unterbrechen. wenn ich doch besser unterbrechen sollte, wo und wie muss ich das machen? bzw. muss das irgendeinem Amt gemeldet werden? das elterngeld bekomme ich ohne splitting. also die zehn Monate. ich verstehe mich mit meinem Arbeitgeber gut, sodass er auch schon bei der Planung vom ersten Kind bescheid wusste, ohne dass ich eine kündigung befürchten musste. möchte ihm auch dieses mal die familienplanung nicht verschweigen um ihm eine bessere und lälängerfristige Planung zu ermöglichen. ist das irgendwie von Nachteil? wie berechnet sich im Fall der ez verlängerung das elterngeld für das zweite Kind? ach ja. wir haben alles nur mündlich ausgemacht. es gibt keine schriftlichen nachweise oder ähnliches. fragen über fragen. . . . ich hoffe mein anliegen ist verständlich? mit freundlichen grüssen
von fauli86 am 11.01.2014, 00:55