Frage: Elternzeit

hallo Frau bader. folgende situation: mein Sohn ist am 10.05.2013 auf die Welt gekommen. ich habe ein Jahr elternzeit genommen, also noch bis 09.05.2014. jetzt soll noch dieses Jahr ein zweites baby kommen. ich möchte die elternzeit verlängern auf die kompletten drei Jahre. kann mein arbeitgeber die verlängerung ablehnen? muss ich die elternzeit vom ersten Kind unterbrechen oder kann ich die Zeit komplett nehmen und die drei Jahre vom zweiten Kind einfach anhängen? möchte wegen dem mutterschaftsgeld nicht extra unterbrechen. wenn ich doch besser unterbrechen sollte, wo und wie muss ich das machen? bzw. muss das irgendeinem Amt gemeldet werden? das elterngeld bekomme ich ohne splitting. also die zehn Monate. ich verstehe mich mit meinem Arbeitgeber gut, sodass er auch schon bei der Planung vom ersten Kind bescheid wusste, ohne dass ich eine kündigung befürchten musste. möchte ihm auch dieses mal die familienplanung nicht verschweigen um ihm eine bessere und lälängerfristige Planung zu ermöglichen. ist das irgendwie von Nachteil? wie berechnet sich im Fall der ez verlängerung das elterngeld für das zweite Kind? ach ja. wir haben alles nur mündlich ausgemacht. es gibt keine schriftlichen nachweise oder ähnliches. fragen über fragen. . . . ich hoffe mein anliegen ist verständlich? mit freundlichen grüssen

von fauli86 am 11.01.2014, 00:55



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, 1. Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung der 1. EZ, der AG kann ablehnen. 2. Sinnvoll ist es, die erste EZ am Tag vor dem 2. Mutterschutz zu beenden und dann auch den MG-Anteil des AG zu erhalten 3. Man kann mit Zustimmung des AG pro Kind 12 Mo. bis zum 8 Lj aufheben Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.01.2014



Antwort auf: Elternzeit

Du musst das schon schriftlich machen. Sonst verlierst Du Ansprüche. Die erste Elternzeit solltest Du auf jeden Fall beenden zum Tag vor neuem Mutterschutz. Dein AG bekommt den Lohn im Mutterschutz von der Krankenkasse ersetzt. Das sind 3 Monate voller Lohn auf den Du sonst verzichtest. Du kannst dann für Kind 2 Elternzeit nehmen und Dir die verbliebene Zeit von Kind 1 übertragen lassen bis zum 8. Geburtstag. Schriftlich. Gut verstehen ist super, aber hier musst Du Dich absichern und an Dich und Familie denken. Elterngeld errechnet sich wieder aus den 12 Monaten vor Mutterschutz. Nur Monate mit Eltergeld von Kind 1 werden durch alten Lohn ersetzt, die Monate zwischen Elterngeld und neuem Mutterschutz gehen als Monate mit 0€ in die Berechnung. + 10% Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist, mindestens aber 75€

von Sternenschnuppe am 11.01.2014, 08:10



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