Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader, unser 1. Kind wurde am 23.04.2012 geboren. Meine jetzige Elternzeit läuft bis zum 22.04.2014. Nun bin ich erneut schwanger und der vorraussichtliche Entbindungstermin ist am 25.02.2014. Ich möchte für mein zweites Kind auch zwei Jahre Elternzeit beantragen. Wie verhält es sich, jedoch mit den restlichen Monaten für das 1. Kind? Kann ich diese Monate an die zweite Elternzeit hängen? Benötige ich dafür die Erlaubnis meines Arbeitgebers? Eine zweite Frage habe ich noch zum Elterngeld. Seit Juni letzten Jahres beziehe dieses Elterngeld für mein 1. Kind bis März 2014. Wie wird jetzt das zweite Elterngeld berechnet? Vielen Dank für die Antworten.

von pstsunny am 23.07.2013, 16:52



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.07.2013



Antwort auf: Elternzeit

Hallo Zum einen rate ich Dir die Elternzeit vorzeitig einen Tag vor neuem Mutterschutz zu beenden, dann bekommst Du volles Mutterschutzgeld anhand Deines alten Lohns. Völlig legal. Die restliche Elternzeit bittest Du zu übertragen bis zum 8. Geb. des Kindes. Ich meine das muss der AG abnicken, bin mir grad aber nicht sicher. Wenn Du die restlichen Monate von Deine. 2 Jahren von Kind 1 anhängen willst, kannst Du auch gleich für Kind 2 zwei Jahre und 2 Monate Elternzeit nehmen, ist einfacher. Elterngeld errechnet sich aus den letzten 12 Monaten vor Mutterschutz des Kindes. Die 2. Hälfte Elterngeldes zählt als Nullrunde wenn Du kein weiteres Einkommen hast, da es nur die 2. Rate ist.

von Sternenschnuppe am 23.07.2013, 17:09



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