Frage: Elternzeit

Guten Tag, ich bin seit 28.05.08 zuhause (Beschäftigungsverbot während der SWS), habe dann am 22.10.08 das erste Kind bekommen (3 Jahre Erziehungsurlaub). Am 17.01.11 habe ich das zweite Kind bekommen (3 Jahre Erziehungsurlab). Nun weiss ich nicht wie ich mit verhalten soll. Ich hab noch bis 17.01.14 Erziehungsurlaub. In der Firma in der in jetzt noch angestellt bin, also zur Zeit Erziehungsurlaub habe, möchte ich nicht mehr arbeiten. Im Arbeitsvertrag steht ich muss vier Wochen Kündigungsfrist einhalten. (ist dies dann auch so, oder verändert sich dies mit Betriebszugehörigkeit)?? Wie mache ich dass jetzt am besten? Soll ich jetzt schon kündigen, da ja für uns eh feststeht dass ich dorthin nicht mehr zurückgehe? Soll ich auf eine Reaktion des AG warten? Und, wenn ich z.B. eine Putzstelle annehmen möchte (stundenweise, zwei drei Tage die Woche), muss ich meinen AG davon informieren? Brauche ich dessen Zustimmung? Darf ich überhaupt etwas in der Elternzeit dazuverdienen? Bitte helfen Sie mir weiter, bin etwas ratlos. In der Firma in der ich jetzt noch angestellt bin, bin ich seit 2001 beschäftigt. Vielen dank schon mal.

von TanjaMichaela am 16.06.2013, 21:10



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, am besten kündigt man zum Ende der EZ (Frist Kündigung 3 Mo.) und sucht sich in der EZ mit Zustimmung des AG einen anderen AG Lieeb Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2013



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