Frage: Elternzeit

Hallo Fau Bader, ich habe gehört, das es sinnvoll wäre, wenn der Mann die ersten zwei Lebensmonate Elternzeit beantragt während die Frau in Mutterschutz ist und die Frau dann die 12 Monate nach dem Mutterschutz. Somit wären voll 14 Monate verteilt und die Mutter hat keinen Doppelbezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld. Ist das so und ist es sinnvoll? Vielen Dank! Beccy

von Beccy am 14.01.2013, 23:13



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, so dumm ist der Gesetzgeber nicht. Die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wird, wenn immer der Mutter zugerechnet. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.01.2013



Antwort auf: Elternzeit

Nö, ist nicht so. Die ersten 2 Monate gehört das Elterneld immer der Frau. Der Mutterschutzlohn wird angerechnet und das Elterneld startet dann mit der Auszahlung nach dem Mutterschutz. Elterngeld ist Lohnersatz, Du hast Lohn in Form vom Mutterschutzgeld. Die ersten zwei Monate der Mann ist dennoch schön, so kann man sich zusammen mit dem neuen Erdenbürger einfinden und einleben.

von Sternenschnuppe am 14.01.2013, 23:28



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