Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben geschrieben, es ist nicht möglich, TZ in EZ z.B. erst nach dem 14 Lebensmonat des Kindes anzufangen sondern direkt am ersten Geb.tag (jährliche Regelung)? Ich dachte, ich kenn mir die EZ so stückeln wie ich will? Ausserdem hat man doch auch das Recht, 2 mal während der EZ die Arbeitszeit zu veringern? Danke!
von silvic am 03.07.2012, 07:47