Hallo Frau Bader, kurz noch 2 Fragen zur EZ: 1.) Kann man TZ in EZ so beantragen, dass man z.B. 14 Monaten nach Geburt anfängt, oder geht es immer nur jährlich? Und dies muss ich quasi dann auch erst 7 Wochen vor dem Beginn dem AG mitteilen, richtig? D.H. ich würde jetzt erst einmal 2 Jahre EZ beantragen und mir dann Gedanken machen, wann ich am besten wieder anfange zu arbeiten, nach 12, 14 oder z.B. 18 Monaten und dies dann spätestens 7 Wochen vorher dem AG mitteilen. 2.) Wenn ich 2 Jahre EZ beantragt habe, und im zweiten Jahr TZ in EZ arbeite und dann das dritte Jahr verlängern möchte, geht das auch TZ in EZ? Habe ich automatisch Anspruch drauf oder muss ich TZ erneut mit dem AG für das 3. Jahr vereinbaren? Danke!
von silvic am 02.07.2012, 09:11