Hallo, mein Sohn wurde im Sept. 2010 geboren und ich bin seitdem in Elternzeit. Mein Chef i damit einverstanden gewesen, daß ich in der Elternzeit ( nach dem Elterngeld ) für ein paar Stunden woanders arbeiten kann, da er mich nur zu meiner vollen Stundenzahl wieder nehmen kann.
Nun wollt ich ab nächstes Jahr wieder anfangenbin mir aber nun nicht ganz sicher ob er mir noch kündigt. Nun wollt ich gern wissen, da ich ja einen befristeten Midijob habe, was bei einer Kündigung beim Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld zählen würde. Mein bisheriger Job oder würde das A.-Geld von meinen Midijob gerechnet werden.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 12.12.2011, 19:38
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
der Ag kann frühstens am ersten Arbeitstag kündigen u dann wird, wenn die Ez mind 2 Jahre war, von einem pauschalen Gahalt vo VZ-Job ausgegangen. Wenn Sie aber nur zB 50 % arbeiten wollne,bekommen Sie davon auch nur 50%
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.12.2011
Antwort auf:
Elternzeit
hallo
du hast bei deinem ag wo du jetzt in ez bist eine vollzeitstelle oder?
willst einen neben job machen auf 400 euro basis,bei einem anderen ag,das dir deine chef auch genehmigt hat!
und wer önnte dich nun kündigen,das habe ich nicht ganz verstanden,dein ag der vz kann dich nicht kündigen,das könnte er erst am ersten tag der arbeitsaufnahme nach der ez,warum sollte er das tun wenn du ganz normal wieder arbeiten kommst? hat er soetwas gesagt?
wenn du vor der ez voll gearbeitet hast und dann arbeitslos bist,bekommst du alg 1,aber auch nur wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst,wenn du sagst du könntest nur tz arbeiten,dann würdest du auch dementsprechend alg bekommen.
den 400 euro job machst du ja nur neben der ez,der andere vertrag ruht ja nur.
von
CKEL0410
am 13.12.2011, 06:35