Frage: Elternzeit

Guten Tag Frau Bader. Wann beginnt genau die Elternzeit ,wenn das Kind am 14.3.12 geboren wird wann ist dann Beginn?? Am Geburtstag oder am Tag nach Mutterschutz? Wie formuliert man das beim AG? und Ende ist jeweils am Geburtstag 1,2,3 Jahre später des Kindes? Muss ich da schon schriftlich festhalten daß man nach 1 Jahr gern auf Minijobbasis arbeiten möchte oder kann man das nach ein paar Monaten nachfragen (schriftlich)? LG Sindy

von meerli am 14.11.2011, 09:34



Antwort auf: Elternzeit

Hallo am Tag der Geburt Im Antrag schreibt man am besten ein Datum Liebe GRüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2011



Antwort auf: Elternzeit

Hiermit beantrage ich Elternzeit vom 14.3.12 bis zum 13.3.15 (wenn Du drei Jahre nimmst). Die ersten 2 Jahre mußt Du Dich festlegen. Sprich Du könntest auch nur 1,5Jahre nehmen und das 3. Jahr dann bis zum 8LJ des Kindes genommen haben. Desweiteren würde ich schon in meinen Elternzeitantrag mitteilen, daß laut Gespräch mit Hr/Fr. eine 400€ aufgenommen werden wird. Hierzu unbeding einen ZUSATZVERTAG zum alten Arbeitsvertrag geben lassen. Auf keinen Fall einen Änderungsvertrag unterschreiben. LG Peeka

von peekaboo am 14.11.2011, 12:22



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