Hallo!
Ich bin total verunsichert und glaube ich habe einen Fehler gemacht.
Folgender Sachverhalt:
Mein Sohn wurde am 03.08.2008 geboren. Es war eine Frühgeburt.
Der Mutterschutz lief vom 03.08. - 18.11.2008. Nun Hab ich damals angenommen die Elternzeit läuft ab 18.11.2008 und habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre also bis 17.11.2010 beantragt.
Ist aber so nicht richtig oder? Sondern nur bis 02.08.2010?
Müßte ich jetzt sozusagen ab 02.08. arbeiten?
Ich hoffe auf Ihre Antwort vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 21:03
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Das kommt darauf an, was Sie geschrieben haben. 2 Jahre = 2. Geb. Datum = Datumm. Beantragen Sie im Zweifel mit Frist 7 Wo (schon rum) Verlàngerung
Ciao,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2010
Antwort auf:
Elternzeit
Kommt auf Deine Formulierung an.
Wenn Du nur geschrieben hast , dass Du zwei Jahre beantragst, dann ab Geburtsdatum.
Hast Du das Datum 17.11. reingeschrieben, dann eben erst dann.
Mann muss keine vollen Monate oder Jahre nehmen.
Mitglied inaktiv - 09.07.2010, 21:27
Antwort auf:
Elternzeit
Deine Vermutung ist richtig! Die Elternzeit beginnt quasi ab Geburt. Frau hat also Mutterschutz und Elternzeit gleichzeitig.
Es ist darum wichtig, wie du die Anmeldung damals formuliert hast (wie Panja schon schrieb) und wie dein AG dir deine Elternzeit bestätigt hat (müsste er eigentlich!). Wenn ihr euch auf den 18.11.2010 als ersten Arbeitstag geeinigt habt, dann hattest du eben 2 Jahre und ca. 3,5 Monate lang Elternzeit.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 10.07.2010, 08:55
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
ich bin da auch nicht durch gestiegen und hatte ein Falsches Datum angegeben.
Mein AG hat mich aber darauf aufmerksam gemacht und es wurde korigiert.
Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 08:50
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo!
Ich habe die Zeit vom 18.11.2008 bis 17.11.2010 so konkret reingeschrieben. Mein AG hat das damals so entgegen genommen, eine schriftliche Bestätigung habe ich aber nicht.
Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 13:52
Antwort auf:
Elternzeit
Wenn Du es so reingeschrieben hast, dann ist es auch so :-)
Allerdings zählen die 3 verfügbaren Jahre ab Geburtstermin, wie man das dann regelt weiss ich nicht.
Jedenfalls musst Du dann erst ab 18.11. hin.
Mitglied inaktiv - 11.07.2010, 14:23