Hallo! Es geht um folgendes.....mein Sohn ist jetzt ein jahr alt....ich habe nur ein jahr elternzeit genommen, die ich jetzt auf 1, 5 Jahre ausdehnen konnte also bis oktober diesen jahres. ist mein AG verpflichtet mir die anderen 1,5 Jahre zu gewähren? Wie gesagt ich hatte ja erst ein jahr genommen.....und konnte das jetzt nochmal um ein halbes jahr verlängern.....lg Jessica
Mitglied inaktiv - 06.04.2010, 10:03