Frage: Elternzeit

Hallo, möchte gerne wissen ob man dem Arbeitgeber jetzt mitteilen muss ob man zur arbeit kommt oder nicht dieses Jahr?kurzer Rücklick Haben seit Sept.2005 eine Tochter für die ich 3 Jahre beim Arbeitgeber beantragt habe. Im Aug 2007 kam unser Sohn auf die Welt für ihn hab ich auch 3 jahre Elternzeit beantragt. Müsste ich dieses Jahr wieder anfangen zu arbeiten oder nicht? Schließlich hab ich ja für beide kinder 3 Jahre Elternzeit beantragt und nur für ein kind richtig ausgenutzt! Muss ich dann dem AG bescheid sagen dass ich das eine jahr (also dann bis 2011) noch in Anspruch nehmen möchte oder geht das automatisch schon vor weil ich nach der Entbindung meinem AG gesagt habe dass ich 3 Jahre zu hause bleibe. Sonst wäre es ja schon ungerecht das eine Jahr für unser 1. Kind verfallen zu lassen. Wie verhält sich das? Mir wäre es lieb dass es automatisch weitergeht und ich mich im nächsten Jahr dann entscheide arbeiten oder nicht. Wir planen auch gerade kind nr.3. muss der AG mich dann weiter angemeldet lassen bei sich oder kann er - wenn die Entbindung Bsp dieses jahr noch wäre? Vielen Dank für ihre Hilfe........LG Merry

Mitglied inaktiv - 01.04.2010, 00:25



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, am 3. Geb. ist der erste Arbeitstag, dass kann man, muss es dem AG aber nicht mitteilen. Es ist ein gestzlicher Anspruch. Nur den Antrag auf TZ muss man rechtszeitig stellen Liebe GRùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2010



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