Frage: Elternzeit

sehr geehrte Frau Bader, Ich bekomme im September mein 2. Kind. Bin bei meinem AG in Teilzeit beschäftigt (20h/Woche) Ich möchte jetzt 1 Jahr Elternzeit nehmen aber zwischendrin wenn das möglich ist arbeiten. Also ich würde gern im April und Mai arbeiten gehen. Kann in der Zeit mein Freund die Elternzeit nehmen bzw. kann ich meine trotzdem weiterhin nehmen? Ich würde dann halt kein Elterngeld bekommen. Ab Juni möchte ich dann das restliche Elternzeitjahr voll machen (wahrscheinlich nur am Wochenende bei Bedarf arbeiten). Oder muß ich die Elternzeit unterbrechen, damit mein Freund die nehmen darf? Ich hoffe, ich habe es einigermaßen verständlich geschrieben. lg

Mitglied inaktiv - 18.03.2010, 18:52



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, ich verstehe die Frage nicht - boitte nochmal neu formulieren, von wann bis wan die 1. EZ + 2. EZ geht und ob Sie iN oder ZWISCHEN oder NACH der EZ in TZ arbeiten wollen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2010



Antwort auf: Elternzeit

Mal schauen ob ich das richtig verstanden habe: Alternative1: Du: September - März Elternzeit mit Elterngeld (7 Monate) Er: April - Mai Elternzeit mit Elterngeld (2 Monate) Du: Juni - Oktober Elternzeit mit Elterngeld (5 Monate) D.h. insgesamt 14 Monate Elternzeit mit Elterngeld für euch beide. Ich könnte mir vorstellen, dass ihr abwechseln dürft, aber da würde ich unbedingt bei der Elterngeldstelle nachfragen!!! Achtung: Auch wenn du am Wochenende arbeitest: JEDER Verdienst wird auf das Elterngeld angerechnet!!! Alternative2: Du: September - März Elternzeit mit Elterngeld Er: April - Mai Elternzeit mit Elterngeld Du: April - Mai Elternzeit mit Elterngeld (Verdienst wird angerechnet, du darfst bis 30 Std/Woche in der Elternzeit arbeiten, musst das aber vorher angeben und dein Elterngeld reduziert sich entsprechend) Du: Juni - August Elternzeit mit Elterngeld (Verdienst wird angerechnet s.o.) Macht wiederum 14 Monate Elternzeit mit Elterngeld für euch beide (weil die Monate April und Mai dann bei euch beiden mitzählen). Was ich noch zu bedenken finde: Wo und wie bist du krankenversichert? Pass gut auf, dass du das lückenlos sicherstellen kannst. Und: Du musst alle diese Zeiten VORHER mit deinem Arbeitgeber klären und bei der Elterngeldstelle angeben. Zur Sicherheit solltest du dort ohnehin dringend anrufen, ob du die Elternzeit unterbrechen kannst, oder ob du die 12 Monate am Stück nehmen musst. VlG Annette

Mitglied inaktiv - 19.03.2010, 10:27



Antwort auf: Elternzeit

Hallo Frau Bader, also es sieht wie folgt aus, ich von September bis März Elternzeit ohne arbeiten ich von April bis Mai Elternzeit mit Halbtagsjob (2.5 Tage die Woche) er von April bis Mai Elternzeit ohne arbeiten ich von Juni bis September Elternzeit mit gelegentlichem Arbeiten am Wochenende Kann man sich das so aufteilen bzw. können wir parallel Elternzeit nehmen oder bekommt dann einer von beiden kein Geld? Ich würde in der Zeit April bis Mai wahrscheinlich eh kein Geld bekommen, da ich ja von meinem AG Lohn bekomme. Ich hoffe jetzt ist es verständlicher vielen Dank und liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 21.03.2010, 19:12



Antwort auf: Elternzeit

Hallo Frau Bader, also es sieht wie folgt aus, ich von September bis März Elternzeit ohne arbeiten ich von April bis Mai Elternzeit mit Halbtagsjob (2.5 Tage die Woche) er von April bis Mai Elternzeit ohne arbeiten ich von Juni bis September Elternzeit mit gelegentlichem Arbeiten am Wochenende Kann man sich das so aufteilen bzw. können wir parallel Elternzeit nehmen oder bekommt dann einer von beiden kein Geld? Ich würde in der Zeit April bis Mai wahrscheinlich eh kein Geld bekommen, da ich ja von meinem AG Lohn bekomme. Ich hoffe jetzt ist es verständlicher vielen Dank und liebe Grüße

Mitglied inaktiv - 21.03.2010, 19:12



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