Hallo, ich bin Lehrerin (Angestellte) in Elternzeit, meine Tochter ist jetzt fast 6 Monate alt und ich hatte vorerst 1 Jahr Elternzeit beantragt. Frage 1: Kann mir eine Verlängerung die ich wünsche verweigert werden? Frage 2: Ist es möglich während der Elternzeit andere Kinder als Tagesmutter zur Betreuung aufzunehmen oder müsste man dann vorher seine Stelle kündigen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 29.01.2010, 15:47
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
1. Ja, man muss mind. 2 Jahre nehmen, um einen Anspruch zu haben
2. Kündigen nicht, aber der AG muss zustimmen u man darf höchstens 30 Std/ Wo. arbeiten
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.02.2010
Antwort auf:
Elternzeit
Danke für die sehr hilfreiche Antwort! Da kann ich also nur auf Verständnis meines Arbeitgebers hoffen...Mir wurde vor Beantragung der Elternzeit geraten ich solle besser nur ein Jahr nehmen...
Mitglied inaktiv - 01.02.2010, 16:18