Sehr geehrte Frau Bader,
nach 3 Jahren ist die Elternzeit vorbei und man geht wieder arbeiten.
Was passiert aber nun, wenn man genau da dann mit Kind 2 schwanger ist und es aber noch zu früh für den Mutterschutz ist?
Für die paar Monate arbeiten gehen oder gibt es da Sonderregelungen lt. Gesetz?
Was passiert mit den 3 Jahren Elternzeit, die der Arbeitgeber
gewährt - hat man die für Kind 2 dann auch?
Danke vorab !!!
Mitglied inaktiv - 02.11.2009, 14:25
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
1. Nein, Sie müssen arbeiten gehen - unbezahlter Urlaub bringt vile Nachteile mit sich (MG u EG)
2. Ja, Sie haben wieder ganz normal 3 Jahre EZ
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.11.2009
Antwort auf:
Elternzeit
Na klar wieder arbeiten gehen. Ist doch prima fürs Mutterschutzgeld (wird nach den letzten 3 Monaten vor Beginn Mutterschutz berechnet), evtl. erhöht sich dann auch noch Dein Elterngeld, je nachdem wie lange Du noch arbeitest und was Du verdienst. Elternzeit ist bei Kind 2 genauso wie bei Kind 1, also bis 3 Jahre!
V. G.
Mitglied inaktiv - 02.11.2009, 15:01