Hallo,
mein erster Sohn ist Mitte Februar 2007 geboren, somit endet meine Elternzeit Mitte Februar 2010. Nun bin ich erneut schwanger, das Baby soll Anfang März 2010 kommen. D.h. ich muss in der zwischenzeit nicht mehr arbeiten, da ich in der Zeit in der ich wieder müsste schon wieder im Mutterschutz bin. Ich habe in dem Schreiben an meine Firma nun geschrieben wann der errechnete Entbindungstermin ist und das ich nach Ablauf der Mutterschutzfrist drei Jahre Elternzeit beantrage.
Sonst nichts. Langt das oder muss noch was hinein da ich ja gar nicht mehr arbeiten gehe zwischendurch?
Wie ist das mit dem Mutterschutzgeld? Bekomme ich das für die drei Wochen in denen ich schon in Mutterschutz, aber gleichzeitig noch in Elternzeit von meinem ersten Sohn bin auch? Zahlt das wieder die Firma und halb die Krankenkasse?
Mitglied inaktiv - 27.09.2009, 20:24
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
1. Den Antrag stellt man üblicherweis nach der Geburt
2. Sie bekommen ab dem ersten Tag, in dem Sie nicht mehr in EZ sind, ganz normales MG, vorher nur den Anteil der KK
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2009
Antwort auf:
Elternzeit
hallo,
das problem hatte ich auch.
also du bekommst die ersten 3 wochen vom mutterschutz wo du noch in elternzeit bis NUR das geld von der krankenkasse(13 euro pro tag)
sobald die 3 wochen um sind setzt am folgetag die zahlungen vom arbeitgeber ein.
du bekommst also anstatt 14 wochen volles mutterschaftsgeld nur 11 wochen volles mutterschaftsgeld+arbeitgeberzuschuß.
den in der elternzeit bezahlt der arbeitgeber kein zuschuß zum mutterschaftsgeld.
aus dem grund,habe ich meine elternzeit vorzeitig gekündigt,damit ich das volles geld bekomme,also kk und ag
Mitglied inaktiv - 28.09.2009, 07:37