Sehr geehrte Frau Bader, meine Frau ist seit ca. 13 Jahren in ihrem Unternehmen tätig. Das Unternehmen hat ca. 12000 Leute beschäftigt. Meine Frau war vor der Entbindung 2008 in der Abteilung Fullfilment beschäftigt , dort gefiel es ihr immer sehr gut. Nach der Enbindung sagte zu Ihr die Angestellt im Lohnbüro das wir 3 Jahre Elternzeit eintragen und wenn Sie früher kommen macht das auch nichts. Doch meine Frau wollte nur ein Jahr zu Hause bleiben und nah diesem Jahr nur noch Teilzeit gehen, also 2 volle Tage in der Woche und wieder in Ihre Abteilung. Vor ca. 4 Wochen ging sie zum Arbeitgeber und sprach mit ihm, das sie wieder Arbeiten gehen möchte und wenn möglich nur zwei ganze Tage in der Woche. Dann sprach der Abteilungsleiter das es sehr schlecht ist bei ihr in die alte Abteilung reinzukommen und das es übherhaupt momentan schwer ist ihr Arbeit zu geben und sie sollte doch die Elternzeit ausnutzen. Denn SIe müssten dann eine wegen Ihr entlassen und ob sie das so wolle. Doch meien Frau ließ sich nicht abwimmeln. Noch zur INfo ihre Arbeitszeit vorher war von 8 Uhr bis 15.30 Uhr. Doch dann ging sie in das Personalbüro mit dem Abteilungsleiter und der Personallleiter sagte auch zu Ihr sie dürfen sich auch während der Elternzeit auch woanders eine Arbeit suchen. Doch sie sagte ich möchte hier wierder arbeiten. Jetzt haben Sie ihr eine geringfügige Beschäftigung gegeben. Sie hat auch nicht mehr ihren Stundenlohn vor der Entbindung. Sie muss jetzt auf Stücklohn und auf Stunden arbeiten. Ist das zulässig und was kann man dagegen tun Sie hat auch verlangt das die Elternzeit bis 2011 bestehen bleibt. Denn es ist wider im Umlauf das ein Sozialplan ersdtellt wurde und wierder Leute entlassen werden sollen. Meine Frau kann ja nicht entlassen werden wenn Elternezit besteht oder ? Gruß
Mitglied inaktiv - 09.06.2009, 08:35