Guten Tag,
ich würde gern wissen ob es möglich ist, dass mein Ehemann (Alleinverdiener) Elternzeit bei seinem Arbeitgeber beantragt und auch Elterngeld erhält, obwohl ich als Hausfrau mit unserer 2 jährigen Tochter zu hause bin. Ende Juli wird unser 2 Kind geboren und ich habe in einem Elterngeldratgeber der ZDF Sendung WISO gelesen, dass Paare beim Antrag auf Elternzeit dem Arbeitgeber nachweisen müssen, dass der Partner erwerbstätig, arbeitslos ist oder sich in Ausbildung befindet. Da ein Partner als Hausfrau/Hausmann ja das Kind betreuen kann. Kann aus diesem Grund der Antrag auf Elternzeit abgelehnt werden? Wo ist das im Gesetzestext nachzulesen bzw. gibt es Urteile darüber? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen
Franziska
Mitglied inaktiv - 25.05.2009, 11:41
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
wo steht das?
Sie können gemeinsam die drei Jahre zu Hause bleiben u sich die 14 Mo. EG aufteilen (bis auf die Monate, wo MG bezogen wird).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.05.2009
Antwort auf:
Elternzeit
Das stimmt so nicht!
Geh mal auf die Seite vom Bundesamt für Familie und Soziales.
Da kannst Du Dir alle relevanten Gesetze als PDF runterladen:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html
Ihr könnt beide gemeinsam 3 Jahre Elternzeit nehmen und dein Mann kann Elterngeld bekommen. Wir bekommen z.B. 3 Monate gemeinsam Elterngeld (jeder für sich gerechnet, es wird nicht miteinander verrechnet oder so).
Den AG geht es eigentlich garnichts an, ob der Partner auch EZ nimmt, arbeitet oder zu Hause ist...
Der Anspruch auf Elternzeit ist ein gesetzlich verbrieftes Recht!
Dem AG wird deshalb die Elternzeit übrigens auch "mitgeteilt" und muss NICHT beantragt werden.
Es sei denn, es sind weniger als 15 Angestellte...
Ich hoffe, ich konnte Dich schon etwas beruhigen, Frau Bader wird ja sicher auch bald antworten...
LG Jana
Mitglied inaktiv - 25.05.2009, 16:03