Hallo, ich habe ein paar Fragen und würde mich sehr freuen, wenn sie mir weiterhelfen können. 1.Nächstes Jahr gehen meine drei Jahre Elternzeit zu Ende. Wie ist es wenn ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit,das 2.te Kind auf die Welt kommt. Könnte ich dann gekündigt werden oder stehen mir dann die sechs Wochen Mutterschutz und danach wieder 3 Jahre Elternzeit zu? 2.Wie wäre es in dem Fall: Das zweite Kind kommt erst 3 Monate nachdem die erste Elternzeit beendet ist. Dann müsste ich ja 6 Wochen arbeiten, dann habe ich 6 Wochen Mutterschutz und dann würde ich drei Jahre in Elternzeit gehen. Kann ich das so machen oder stehen mir die drei Jahre dann nicht zu, bzw. könnte es Probleme geben? 3.Darf mir mein Arbeitgeber kündigen wenn er erfährt das ich vor Ende der ersten Elternzeit wieder schwanger bin? 4.Wieviel Elterngeld steht mir zu? 5.Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich in der Elternzeit einen 400 € Job ausübe? 6.Wie ist es wenn mein Mann arbeitslos werden sollte. D.h. er arbeitssuchend, ich in Elternzeit. Wieviel Geld steht uns dann zu und muss man dann auf erspartes zurückgreifen, bevor man Geld bekommt? 7.Wie ist es, wenn man mit seinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit vereinbart hat und man möchte dann noch einem Jahr oder zwei Jahren doch wieder arbeiten, funktioniert das? Ich muss mich für die vielen Fragen entschuldigen und danke Ihnen für Ihre Antworten.
Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 12:22