Frage: Elternzeit

Hallo, ich habe ein paar Fragen und würde mich sehr freuen, wenn sie mir weiterhelfen können. 1.Nächstes Jahr gehen meine drei Jahre Elternzeit zu Ende. Wie ist es wenn ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit,das 2.te Kind auf die Welt kommt. Könnte ich dann gekündigt werden oder stehen mir dann die sechs Wochen Mutterschutz und danach wieder 3 Jahre Elternzeit zu? 2.Wie wäre es in dem Fall: Das zweite Kind kommt erst 3 Monate nachdem die erste Elternzeit beendet ist. Dann müsste ich ja 6 Wochen arbeiten, dann habe ich 6 Wochen Mutterschutz und dann würde ich drei Jahre in Elternzeit gehen. Kann ich das so machen oder stehen mir die drei Jahre dann nicht zu, bzw. könnte es Probleme geben? 3.Darf mir mein Arbeitgeber kündigen wenn er erfährt das ich vor Ende der ersten Elternzeit wieder schwanger bin? 4.Wieviel Elterngeld steht mir zu? 5.Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich in der Elternzeit einen 400 € Job ausübe? 6.Wie ist es wenn mein Mann arbeitslos werden sollte. D.h. er arbeitssuchend, ich in Elternzeit. Wieviel Geld steht uns dann zu und muss man dann auf erspartes zurückgreifen, bevor man Geld bekommt? 7.Wie ist es, wenn man mit seinem Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit vereinbart hat und man möchte dann noch einem Jahr oder zwei Jahren doch wieder arbeiten, funktioniert das? Ich muss mich für die vielen Fragen entschuldigen und danke Ihnen für Ihre Antworten.

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 12:22



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, 1. Mutterschutz u EZ. Sie haben wieder Kü-Schutz 2. Klar müssen Sie dann die Zwischenzeit wieder arbeiten 3. Nein (s.1) 4. www.bmfsfj.de -> Elterngeldrechner 5. Er muss es genehmigen 6. Bevor Sie Geld von der ARGE bekommen? Da müssen Sie (bis auf einen kleinen Rest) erst einmal alles ausgeben 7. Nein. Es sei denn, der AG macht es mit. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2009



Antwort auf: Elternzeit

Hier ein paar Antworten: also der AG kann nicht kündigen, wenn man wieder SS ist. Müsstest aber nach der 1. EZ wieder Arbeiten gehen, wenn der Entbindungstermin nach der MuSchu Zeit wäre. und dann hätteste wieder Elternzeit. Du hättest sogar Anspruch auf EZ, wenn das Kind in der 1. EZ kommen würde. Der AG muß einem 400 € zustimmen bzw er kann es auch nicht verweigern im Normalfall. Wenn Männe arbeitslos werden würde, stünde ihm ja ggf. ALG zu oder? Wenn nicht also wenn ALG2 oder Sozi, dann kann es sein, das man ans Eingemachte muß. Die EZ kann man nur mit Zustimmung des AGs verkürzen. Im Normalfall "muß" man die EZ die man beantragt hat auch "absitzen" es sei denn der AG und Du einigt Euch oder es kommen schwerwiegende Gründe (finanzielle Not durch Arbeitslosigkeit des Partners z.b.) hinzu. Das war es schon LG Peeka

Mitglied inaktiv - 12.05.2009, 13:18



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elternzeit verlängert und vor Mutterschutz beendet

Hallo Frau Bader, ich habe die Frage zwar schon im Forum gelesen bin aber trotzdem nicht ganz sicher, ob ich es richtig verstanden habe. ich erwarte unser 2. Kind ca. Ende Mai 2024 (ET 25.05.24) die Elternzeit von unserem 1. Kind hatte ich bis zum 18.03.24 beantragt. Ich habe diese jedoch bis zum 12.04.24 verlängert und beendet. Beginn ne...


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...


Urlaubsanspruch nach Elternzeit (VZ/TZ Wechsel)

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell in EZ und werde im Herbst mit TZ in EZ wieder starten. Ich habe noch recht viel Resturlaub (ca. 20 Tage), den ich in Vollzeit erwirtschaftet habe und dann nach und nach in Anspurch nehmen möchte. Ich lese hierzu verschiedenes und hoffe Sie können aufklären: - Habe ich einen Anspruch auf analoges VZ-Gehalt fü...


Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...