Frage: Elternzeit

Hallo;ich möchte gern nach der Entbindung 1 Jahr in Elternzeit gehen.Habe noch einige Fragen.Kann ich trotzdem nach Ablauf des Mutterschutz,also währrend der Elternzeit ein oder zwei Wochenenden arbeiten gehen?Wird mir der Verdienst vom Elterngeld abgezogen?Hab ich Anspruch auf genau 1jahr Elternzeit+8 Wochen Mutterschutz,wenn ich alleinerziehend bin?Lebe zwar mit meinem Partner zusammen,aber er kann von der Elterzeit nichts in anspruch nehmen,stehen mir daher insgesamt 12 monate zu+die 8 Wochen?

Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 18:16



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, 1. Wer nur ein Jahr nimmt, hat keinen Anspruch auf Verlängerung 2. Sie können TZ arbeiten, wenn bei einem anderen AG, muss der alte AG zustimmen 3. Der Verdienst wird angerechnet (rechnen Sie doch mal bei www.bmfsfj.de 4. Sie haben insgesamt 12 Mo, inkl. die 8 Wo Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.02.2009



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, ElternZEIT kannst du 3 Jahre nehmen (ab Geburt), du mußt dich für die ersten 2 Jahre direkt festlegen, falls du 2 Jahre nimmst, kanns du noch das 3. dranhängen bzw. bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nach hinten schieben. Falls du nur 1 Jahr nimmst, kannst du nicht mehr verlängern. ElternGELD gibt es, falls du MuSchu-Geld bekommst, für 10 Monate im Anschluß an den Mutterschutz, wenn du alleinerziehend bist, bekommst du 12 Monate Geld nach dem MuSchu. Aber wenn du mit deinem Partner zusammen wohnst, bist du nicht alleinerziehend, also 10 Monate + 2 Monate MuSchu-Geld. Du kannst nach dem MuSchu arbeiten gehen, maximal 30 Stunden in der Woche. Das Geld wird irgendwie mit dem Elterngeld verrechnet, aber wie genau, weiß ich gerade nicht. Ach so: du kannst dir das Elterngeld auch auf 2 Jahre aufgeteilt auszahlen lassen, dann gibt es jeden Monat nur die Hälfte, in Summe aber genau so viel wie auf 1 Jahr verteilt. Aber nur, wenn du auch 2 Jahre Elternzeit machst, glaube ich... LG, Mari

Mitglied inaktiv - 26.02.2009, 09:18



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