Frage: elternzeit

hallo, ich habe eine tochter die 8 monate ist und ich bin gerade in elternzeit daheim und es war mit meinem AG vereinbart das ich nach einem jahr wieder komme und zwar teilzeit (30 stunden) ! heute bekam ich einen anruf dass das nicht mehr geht, nur vollzeit ist möglich ! was nun ? ich hatte eine woche nach der geburt unserer tochter wie folgt an die pers.abt. geschrieben .... Hallo Herr xxx, wie bereits telefonisch angekündigt hier ein paar Daten bezüglich Mutterschutzende und Elternzeit. Ende Mutterschutz ist der 13.3.08, da Jule statt am 17.01.08 doch schon am 08.01.08 zur Welt kam. Ab 14.3.08 beantrage ich Elternzeit für 2 Jahre, wobei ich im 2. Jahr Teilzeit (30 Stunden) arbeiten möchte., demnach wäre mein 1. Arbeitstag der 16.03.09, da der 14.03.09 ein Samstag ist. Vielen Dank für Ihre Mühe und Hilfe und schöne Grüße MUSS ich vollzeit arbeiten gehn, trotz vorheriger vereinbarung ??? was ist die alternative ? gruss und danke, nicole

Mitglied inaktiv - 23.09.2008, 12:43



Antwort auf: elternzeit

Hallo, wenn er es Ihnen nicht schriftlich bestätigt hat stellt sich die Frage, warum es nicht gehen soll. Wenn er wesentliche betriebliche Gründe hat, haben Sie wenig Chancen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2008



Antwort auf: elternzeit

aber ich könnte anbieten das nächste jahr noch komplett daheim zu bleiben und dann erst vollzeit wieder anzufangen ?! begründung am telefon war "sie stellen nur noch vollzeit ein" ! danke und gruss, nicole

Mitglied inaktiv - 25.09.2008, 16:49



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