Hallo,ich habe folgende Frage: ich befinde mich bis zum 11.02.08 in der Elternzeit bin aber nun wieder schwanger aber mein Mutterschutz beginnt erst im März. Ich befinde mich zur Zeit in einer Ausbildung die ich aber nicht weiter machen möchte. Kann ich dann einen Aufhebungsvertrag machen oder welche #Möglichkeiten bleiben mir, denn wenn ich kündige würde ich ja vom Amt gesperrt oder? Ich bedanke mich für Ihre Antwort! Mfg Ulli
Mitglied inaktiv - 05.09.2008, 10:18