Hallo Frau Bader,
habe eine Frage:
Ist es möglich, dass mein Mann die ersten beiden Monate nach der Geburt Elternzeit (+Elterngeld) nimmt und ich die Monate 3.-14.?
Bin ja die ersten 8 Wochen im Mutterschutz und danach könnte ich doch in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen.
Somit würde mein Mutterschaftsgeld nicht auf das Elterngeld angerechnet werden, oder?
Vielen Dank im Voraus.
Nadine
Mitglied inaktiv - 15.06.2008, 16:51
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
die Monate des MG-Bezuges werden IMMER der Mutter angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2008
Antwort auf:
Elternzeit
Er kann in deiner Muschu-Zeit seine EZ mit EG nehmen - allerings ändert das nicht an deinem Anspruch 3-12 Monate.
Mitglied inaktiv - 15.06.2008, 16:55
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo Lena,
danke für deine Antwort. Ich kann also 3. - 14. Monat (12 Monate) Elternzeit und Elterngeld beantragen?
Mitglied inaktiv - 15.06.2008, 18:32
Antwort auf:
Elternzeit
Die ersten beiden Monate, die Du im Mutterschutz bist, werden immer Dir zugeschrieben, Du kannst also nur bis Monat 12 Erziehungsurlaub nehmen.
Ihr könnt natürlich trotzdem gleichzeitig die ersten beiden Monate nach der Geburt Erziehungszeit nehmen, so daß es insgesamt dann 14 Monate sind.
Mitglied inaktiv - 15.06.2008, 19:25
Antwort auf:
Elternzeit
syIv
Mitglied inaktiv - 15.06.2008, 20:20