Hallo Frau Bader! Ich habe folgende Frage: Man kann die Elternzeit, das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes nehmen. Heißt dies bis zum 8. Geburtstag des Kindes, oder bis zum 7. Geburtstag des Kindes? Für Ihre Antwort vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Elbe
Mitglied inaktiv - 18.05.2008, 21:39