Ich möchte Elternzeit in Anspruch nehmen. Muß ich mich bei Einforderung dieser Zeit beim Arbeitgeber festlegen, wie lange ich die Zeit in Anspruch nehmen werde? Ich kann mich jetzt noch nicht festlegen,wann ich wieder arbeiten möchte oder aus finanziellen Gründen muß. Auch muss zur gegebenen Zeit ein Kinderkrippenplatz zur Verfügung stehen und bezahlbar sein.
Kann ich während der Elternzeit etwas dazuverdienen ohne Anrechnung auf das Elterngeld?
Kann ich während der Elternzeit kündigen, welche Kündigungsfrist habe ich einzuhalten?
Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 19:47
Antwort auf:
elternzeit
Hallo,
1. Wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung.
2. Die vertraglichen / gesetzlichen Fristen.
Nur zum Ende der EZ sind es 3 Mo.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.11.2007
Antwort auf:
elternzeit
Beantrag 2 jahre.. so hast du anspruch auf das 3. jahr... schreib vielleicht rein... dass du gerne während der elternzeit teilzeit arbeiten möchtest. du musst dich festlegen.
nein... es wird alles angerechnet.
du kannst kündigen... würde es aber erst zum ende der elternzeit machen... kündigungsfrist 3 monate
Mitglied inaktiv - 23.11.2007, 20:42