Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 18.07.05 geboren. Ich hatte 3 Jahre Erzihungszeit beantragt, Arbeite jetzt aber schon seit 01.01.07 wieder Teilzeit und zwar 20 Stunden die Woche. Ich habe eine Zusatzvereinbarung zu meinem Arbeitsvertrag unterschrieben in der steht dass ich vorzeitig aus dem Erziehungsurlaub zurückkehre. Nun die Frage, steht mir ab dem 3. Geburtstag meiner Tochter wieder eine Vollzeitstelle zu, oder habe ich mir das mit der Unterschrift auf der Vereinbarung zunichte gemacht? Danke mfg A.Kilian
Mitglied inaktiv - 21.09.2007, 15:56