Wie ist das - ich lege meinem Arbeitgeber den Antrag zur Elternzeit für's 2. Kind vor. In diesen Antrag notiere ich auch den Überschneidungszeitraum (EZ 1. Kind und 2. Kind), sowie den Übertragungszeitraum (3. Jahr für 1. Kind). Dann bitte ich, dass er mit den Erhalt der Bestätigung quittiert, so dass ich einen Nachweis habe. Mein Arbeitgeber äußert sich nun nicht mehr zu diesem Antrag. Kann ich dann davon ausgehen, dass der Überschneidungszeitraum und auch der Übertragungszeitraum als genehmigt zählt? (4 Wochenfirst -> schweigen = Zustimmung???)
Mitglied inaktiv - 14.09.2007, 23:39