Nach der Geburt meines ersten Kindes werde ich für 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen.
Dieses habe ich meinem Arbeitgeber auch schon mündlich mitgeteilt (ist natürlich auch akzeptiert). Schriftlich werde ich die Elternzeit nochmals nach der Geburt mitteilen.
ET ist der 29.05.07. Muss ich dann am 29.05.08 wieder arbeiten? Der 01.06.08 würde dann doch auch gehen, oder?
Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 16:21
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
Sie können bis zum 3 . Geb. willkürlich den Termin festlegen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.05.2007
Antwort auf:
Elternzeit
Du kannst jeden beliebigen Tag innerh. von 3 Jahren zum Ende der Elternzeit erklären :-)
Kleiner Tip:
wenn die EZ nicht direkt am letzten des Monats endet, hast Du VOLLEN Anspruch auf den anteil. Jahresurlaubs des betreffenden Monats ;-)
Gehst Du also am 30.5. wieder arbeiten, steht Dir der gesamte Urlaub für den Mai zu.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 04.05.2007, 16:54