Lieber Frau Bader,
werde voraussichtlich am 6.3.07 entbinden.
bin aber noch im erziehungsurlaub von meiner Tochter die am 31.03.04 geboren ist.
meine frage: ich werde wieder drei jahre elternzeit beantragen.
-kann der AG mich kündigen? oder müß er mich nach den drei jahren (2010) wieder übernehmen?
-wann spätestens muß ich ihm den schriftlich sagen das ich drei jahre elternzeit nehme?
Vielen dank
MfG
Mitglied inaktiv - 03.01.2007, 22:16
Antwort auf:
elternzeit
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen (Frist Antrag 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2007