Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin seid August letzten Jahres in Elternzeit. Seid 12 Jahren bin ich bei einem Versicherungsunternehmen beschäftigt. Ich habe nun erfahren das meine Firma alle Geschäftstellen zum Ende des Jahres in Deutschland schließt. So weit mir meine Kollegen sagten wird uns wohl angeboten in der Hauptverwaltung zu arbeiten. Ich habe nach der Elternzeit von meinem ersten Sohn 2005 im Januar meinen Arbeitsvertrag auf Teilzeit umgestellt. Laut Sozialplan würde ich eine Abfindung bekommen da es für mich wg. Teilzeit und weiter Strecke unzumutbar wäre in der Hauptverwaltung zu arbeiten. Nun meine Frage. Ich hatte nach der Geburt meines zweiten Sohnes im August 2005 zwei Jahre Elternzeit beantragt. Ich wollte nächstes Jahr aus Finanziellen Gründen (Hauskauf)vorzeitig wieder einsteigen. Soll ich nun doch lieber noch ein Jahr verlängern auch wg. der Krankenkasse? Welche Rechte habe ich? Was raten sie mir? Ich habe noch nichts schriftliches von meiner Firma. Vielen Dank für Ihre Antwort. Bettina

Mitglied inaktiv - 25.06.2006, 23:04



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, wenn alle Filialen schließen und die Hauptverwaltung oder eien Abfindung anstehen ist der Zeitpunkt der Beendigung eigentlich nur noch im Zusammenhang mit der KK von Bedeutung! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2006



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