Frage: Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich habe ein großes Problem und viele Fragen. Meine kleine Tochter wird bald 3 Jahre alt und leider bekomme ich keinen Kindergartenplatz (wohne in Bayern und habe leider keinen Anspruch auf einen Platz, habe bereits auch bei den umliegenden Kindergärten alles probiert und auch übers Jugendamt, aber vergeblich!). Da ich aber meine Arbeit nicht verlieren darf, ist mir folgendes eingefallen. Für meine große Tochter jetzt 4 Jahre alt, hatte ich nur 2 Jahre Erziehungsurlaub beantragt, d.h., dass ich doch noch 1 Jahr übrig habe! Kann ich jetzt, bis ich einen Kindergartenplatz nächtstes Jahr bekomme, dieses eine Jahr von meiner großen Tochter einfach an die Elternzeit meiner kleinen Tochter anhängen? Wielange vorher muss ich meinen Arbeitgeber darüber informieren? Muss er zustimmen oder kann es sein, dass er diese Verlängerung ablehnt? Wie sieht es dann finanziell aus, da mein Mann leider nicht so gut verdient und wir unser Haus abzahlen müssen. Bekommen wir irgendwelche Unterstützungen? Desweiteren wurde mir von einer Freundin berichtet, dass es ihr vor ca. 6 Jahren genauso gegangen ist, sie hat damals kündigen müssen und dann mit einer Bescheinigung des Kindergartens, dass sie keinen Platz bekommt, ALG bekommen. Ist das so? Kann ich mir nämlich irgendwie nicht vorstellen, da man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Es wäre sehr schön, wenn Sie mir weiterhelfen könnten. Vielen Dank & liebe Grüße aus Bayern, Sandra

Mitglied inaktiv - 25.08.2005, 20:27



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, wieso-es gibt doch einen Anspruch ab dem 3. LJ? Ansonsten: der AG muss zustimmen, dann können Sie das 3. Jahr noch nehmen. Arbeitslosengeld bekommt man nur, wenn man dem Arb-markt zur Verfügung steht. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.08.2005



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