Hallo Frau Bader,
befinde mich gerade im zweiten Jahr Elternzeit (Sohn Sept. 03 geboren - Elternzeit bis Sept. 06 beantragt). Nun bekommen wir im November nochmals Nachwuchs. Kann ich nun die Elternzeit des ersten Kindes im Sept. 06 auslaufen lassen und erst dann die drei Jahre für das zweite Kind anhängen??? Oder muss ich mit Geburt des zweiten Kindes auch die "neue" Elternzeit nehmen und mir verfällt fast ein Jahr des ersten Kindes?
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus und viele Grüße!
Mitglied inaktiv - 08.06.2005, 22:01
Antwort auf:
Elternzeit
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes.
Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2005