Frage: Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich habe letzte Woche diesen Brief an meinen AG geschickt: Sehr geehrter Herr..., derzeit befinde ich mich noch bis zum 14.12.2005 in Elternzeit. Wie Sie der beiliegenden Arztbescheinigung entnehmen können, bin ich mit meinem 2. Kind schwanger. Der voraussichtliche Geburtstermin ist der 28.11.2004. Gerne würde ich das 3. Jahr Elternzeit für mein 1. Kind aufschieben und ab dem Tag der Geburt die Elternzeit für mein 2. Kind nehmen. Ich bitte höflichst um Genehmigung und verbleibe mit freundlichen Grüssen ------------------------------------------------------------------------------ Jetzt bekomme ich diese Antwort: Sehr geehrte Frau..., ihre Bescheinigung und Ihren Antrag auf Erziehungsurlaub haben wir erhalten. Ich weiss nicht ob Sie wussten, dass Sie auch 3 Jahre Erziehungsurlaub für Ihr noch ungeborenes Kind beantragen können. Der Erziehungsurlaub fällt dann für Ihr 1. Kind weg. Wenn Sie 3 Jahre in Anspruch nehmen möchten, dann benötigen wir noch einen neuen Antrag über diesen Zeitraum. Für Fragen bla bla bla... ------------------------------------------------------------------------------ Habe ich nicht ausdrücklich geschrieben, dass ich die Elternzeit für das 2. Kind beantrage??? Die Frage war doch nur, ob ich das letzte Jahr vom 1. Kind aufheben kann?!?! Anscheinend weiss mein AG nicht, dass es die Möglichkeit gibt, dass noch offene Jahr aufzuheben um es zu einem späteren Zeitpunkt zu nehmen. Oder habe ich mich dabei echt so unverständlich ausgedrückt? Oder liege ich da jetzt falsch, geht das gar nicht? Wenn doch, wie kann ich dem AG das belegen??? Danke für Ihre Hilfe und LG Bianca

Mitglied inaktiv - 28.09.2004, 14:09



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. So spezille Fragen darf ich nicht beantworten. Stellen Sie bitte eine allgemeine Frage oder wenden Sie sich an meine E-Mail. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.09.2004



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